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Die Google Falle » IP-Adresse IP-Adresse - Tag - Die Google Falle

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Die offene YouTube-Viacom-Frage

Monday, July 21st, 2008

In der Vorwoche haben sich Viacom und YouTube (Google) ja geeinigt, dass die Daten der YouTube-Nutzer anonymisiert an Viacom weiter gegeben werden. Kurz zur Vorgeschichte: Der Medienkonzern Viacom, zu dem u.a. MTV gehört. hatte Google ja geklagt, weil auf YouTube urheberrechtlich geschützter Content (Musikvideos etc.) zu sehen ist. In einem Prozess wurde YouTube (Google) dazu verurteilt, die User-Daten (Logfiles, IP-Adressen, Zeitpunkt des Uploads, des Betrachtens etc.) an Viacom zu übermitteln. Das ist von Datenschützern und den Usern selbst freilich alles andere als positiv aufgenommen worden.
Auch wenn man sich nun darauf geeinigt hat, die Daten zu anonymisieren, bleibt eine Frage unbeantwortet: Wenn Google Daten anonymisieren muss, beweist dies, dass sie vorher nicht anonym sind. Google sammelt personenbezogene Daten und wertet diese aus. Das wurde und wird immer wieder dementiert.
Ein Kommentar auf dem offiziellen YouTube-Blog ist bezeichnend für die Googlsche Situation: Yayy good job! Now stop storing all of that data for so long! “Hört endlich auf, Daten so lange zu speichern”, kommentierte ein User. Ich kann mich dem nur anschließen…

YouTube-Nutzer in der Googlefalle!

Friday, July 4th, 2008

„Google muss Youtube-Nutzerdaten weitergeben“ titelte die AFP.

„YouTube-Nutzerdaten: Datenfalle USA“, titelte ORF.at

„Bei Youtube in der Datenfalle“, titelte der „Stern“.

„Youtube-Nutzer werden gläsern“, titelte Financial Times Deutschland.

„Urteil outet Youtube als Datenkrake“, titelte der „Spiegel“

Es gibt noch hunderte andere Treffer verschiedener News-Portale, die sich mit einer Problematik beschäftigen, vor der ich in meinem Buch „Die Google-Falle“ gewarnt habe, von den Blinden und Blauäugigen der Internet-Szene immer als „Panikmache“ oder gar „Weltverschwörung“ abgetan wurde. Ich habe kritisch hinter die Kulissen des Konzerns geblickt und die Entwicklung voraus geahnt (siehe weiter unten).

Google muss Daten, die man gesammelt hat, an einen anderen US-Konzern ausliefern. Ein New Yorker Bezirksgericht hat entschieden, dass Google die Daten sämtlicher YouTube-Nutzer, die sich ein Video auf der Plattform angesehen haben, an den US-Medienkonzern Viacom übermitteln muss. Das Medienunternehmen, dem auch die Musiksender MTV angehören, hatte Google/YouTube im März 2007 wegen massiver Copyright-Verletzungen geklagt. Es ging um eine Schadenshöhe von umgerechnet 750 Millionen Euro. Am Dienstag wurde vom New Yorker Gericht der Beschluss gefasst, die 25 Seiten können hier nachgelesen werden.

Die gesamte Logdatenbank von YouTube – ein Datensatz der 12 Terabyte umfasst -, muss an Viacom übermittelt werden, darin sind Daten wie IP-Adressen enthalten, Login des Users, Zeitpunkt, wann er sich welches Video angesehen hat etc. Da YouTube ja nicht nur in den USA populär ist (nona), sondern auch in Europa, also auch Deutschland, Österreich und der Schweiz, fallen mit diesem Urteil auch Daten deutscher, österreichischer und schweizerischer Nutzer in die Hände eines US-Konzerns. Wie viele es sind, steht noch nicht fest. Bei Google will man die Sache noch ein wenig runter spielen; man wisse nicht, ob Daten von Anwendern aus Deutschland betroffen sind, so Google-Sprecher Kay Oberbeck auf Heise.de. Als echt „naiv“ kann man seine Aussage bezeichnen, mit der er auf ORF.AT zitiert wird: “Unser Anliegen ist es, dass die Daten anonymisiert werden. Wir haben auch an Viacom appelliert, das zuzulassen.”

Interessant ist diese Aussage in zweierlei Hinsicht:

1. Warum sollte Viacom an anonymen Daten interessiert sein, sie wollten im gewonnenen Rechtsstreit mit Google/YouTube ja nachweisen, dass YouTube-Nutzer urheberrechtsgeschützten Content auf die Plattform stellen und dieser auch genutzt wird und für die Popularität des Portals verantwortlich ist.

2. Und darin versteckt sich die eigentliche Problematik und hier widerspricht sich Google – wird nicht allerorts behauptet, dass Google nur anonyme Daten sammelt und sie nicht einer Person zugeordnet werden können? Also haben all jene Google-Experten, die in den verschiedensten Interviews immer darauf gepocht haben, dass keine User-Daten und personenbezogenen Daten erhoben werden, die Unwahrheit gesagt. Wenn sie nämlich wirklich anonym wären, müsste man sie nicht anonymisieren. Oder irre ich mich?

Ich will in diesem Zusammenhang eine Passage zitieren, die Stefan Krempl auf Heise.deverfasst hat:

„In die Bredouille gebracht hat Google auch seine Haltung zur rechtlichen Stellung von IP-Adressen. Hier vertritt der US-Konzern seit Langem die Ansicht, dass die Internetkennungen “in den meisten Fällen” ohne Zusatzinformationen nicht als personenbezogene Daten gelten könnten. Google will so vermeiden, die derzeitig praktizierte 18-monatige Speicherfrist für Suchanfragendaten einschließlich IP-Adressen verringern zu müssen. Dies entging dem Richter nicht. Zudem verwies er darauf, dass der Suchmaschinenbetreiber selbst erklärt habe, dass der Login-Name für YouTube ein “anonymes Pseudonym” sei, das die Nutzer für sie selbst erfinden könnten. Dass Surfer zu diesem Zweck teils auch ihren Klarnamen verwenden, war Google offenbar selbst nicht aufgefallen.“

Ich warne in meinem Buch davor, dass unsere Privatsphäre durch Google & Co. vor allem deshalb in Gefahr ist, weil ein US-Konzern Daten sammelt, sie auf seinen Servern speichert und daher nur amerikanisches Recht gilt. Wir haben keine Chance zu wissen, was über uns gespeichert ist und wer Zugang zu den Daten erhält. Erst vergangene Woche hatte mir einer der renommiertesten Computer-Wissenschafter der Welt, Georg Gottlob, in einem Interview bestätigt, dass die Gefahr Googles darin liegt, dass man nicht wisse, was Google mit den gesammelten Daten mache…..und dass keiner eine Chance hätte, die Datensammlungen zu hinterfragen und Antworten auf Fragen zu erhalten…

Heute sind es die YouTube-Daten, morgen Daten, die auf den Servern der Suchmaschine gespeichert sind. Die schlafenden Hunde wurden geweckt! Mein Buch ist aktueller denn je…

Von IP-Adressen und anderen Zahlen, die uns verraten

Saturday, April 5th, 2008

Ich war gestern zu Gast bei SWR1. In der Radio-Sendung von Petra Waldvogel ging es um das Buch “Die Google Falle” und um die Datensammel-Leidenschaft von Google. Eines der Themen, auf das es viele Hörer-Anfragen gab, war: Kann Google aufgrund der IP-Adresse auf einen Nutzer schließen. Ein (oder sogar mehrere) Anrufer meinte(n), dass das nicht möglich sei, weil es ja nicht nur statische IP-Adressen gäbe, sondern auch dynamische und die könne man nicht rückverfolgen.

Das stimmt leider nur teilweise.Beim Surfen im Web erhält jeder Rechner eine IP-Adresse - je nach Provider - entweder eine statische (immer das gleiche “Autokennzeichen” auf der Datenautobahn) oder eine dynamische (bei jedem Mal einwählen ins Web ein anderes Kennzeichen). Der Provider weiß, mit welcher dynamischen IP-Adresse man zu einer bestimmten Zeit im Web unterwegs war. Abgesehen davon, dass es Provider geben soll, die immer wieder die gleiche dynamische IP-Adresse vergeben, womit sie fast zu statischen werden und viele Nutzer mit ihrem Rechner ständig online sind und sich die IP-Adresse seltener ändert, ist die Annahme, dass man anonym unterwegs ist und Google keine Rückschlüsse auf Nutzer dynamischer IP-Adressen ziehen kann, ein Irrglaube.

Google legt auf Rechner ein so genanntes Cookie ab, eine Protokolldatei, die das Verhalten und Surfen des Nutzers analysiert, speichert und an Google schickt - eine detaillierte Beschreibung, was ein Cookie ist, gibt’s auf ITWissen. Dieses hilft dabei, dass man wieder erkannt wird, wenn die Google-Seite anwählt. Jeder eBay- oder Amazon-Kunde hat das sicherlich selbst schon festgestellt, wenn er namentlich begrüßt wird.Mit Hilfe des Cookies können auch jene, die mit dynamischer Adresse unterwegs sind, eindeutig zugeordnet werden.Es gibt zwar die Möglichkeit, die Annahme von Cookies zu verweigern, allerdings kann man dann viele Dienste im Web nicht nutzen. Eine weitere Möglichkeit wäre, ständig die Cookies zu löschen - was aber die meisten nicht tun.

Außerdem gibt es, und das ist ein weiterer Aspekt, das “Phänomen” der Mac-Adressen (wie auch der SWR1-Hörer angemerkt hat). Bei dieser Adresse handelt es sich um so etwas wie eine Hardware-Nummer (Media Access Control) des Computers in einem Netzwerk an sich - die Definition gibt es hier auf Wikipedia. Ähnlich wie ein Handy im Netzwerk eines Mobilfunkbetreibers auch an Hand der Geräte-Nummer identifiziert werden kann. Theoretisch (und auch praktisch) könnten ja die Betreiber feststellen, wo sich ein gestohlenes Handy aufhält, bzw. welche Nummer (Teilnehmer) mit diesem gestohlenen Handy telefoniert - aber das ist eine andere Geschichte.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Diskussion aufmerksam machen, die im Februar in der Europäischen Kommission geführt worden ist. Es gab eine heftige Auseinandersetzung Googles mit Datenschützern um die Speicherung der IP-Adressen. Datenschützer, wie der deutsche Bundesdatenschützer Peter Schaar pochen darauf, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Wie Schaar darüber denkt, ist hier auf Heise.de nachzulesen.

Interessant war in dieser Diskussion ein ausführliches Statement der Google-Software-Ingenieurin Alma Whitten auf dem offiziellen Google-Blog:Whitten argumentiert hier, warum aus ihrer und Googles Sicht IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind. Interessant ist aber nicht Whittens Statement an sich, sondern die Kommentare der Nutzer, die der Software-Expertin mehrmals widersprechen….Eine empfehlenswerte Lektüre…Zu guter Letzt möchte ich noch auf die verschiedenen Patente aufmerksam machen, die Google im Bereich des User-Tracking und User-Analyzing hat. Dazu ein kurzer Auszug aus meinem Buch:

Jedem Suchmaschinenbetreiber ist klar, dass die Suche nur dannperfektioniert werden kann, wenn man viel über den Nutzer weiß;wenn man seine Vorlieben kennt, vorausahnen kann, wonach ersucht, und ihn so mit den passenden Treffern versorgen kann. ImJahr 2006 sind von Google beim US-Patentamt nicht weniger alsacht Erfindungen eingereicht worden, die dem Themenbereichdes »User Tracking« zuzuordnen sind.»Die Erfindungen, die mit der Benutzerverfolgung zu tun haben,haben zugenommen«, sagt US-Analyst Stephen Arnold. Dazuzählen unter anderem folgende Patente: »Determining AdvertisementsUsing User Behavior Information such as Past NavigationInformation«(20060069616),»Accelerating User Interfaces by Predicting User Actions« (Patent20060047804),»Systems and Methods for Modifying Search Results Bases ona Users’s History« (Patent 20060224587)oder das Patent Nr. 20060224583 »Systems and Methods forAnalyzing a User’s Web History«.Schon die Namen der Patente machen klar, worauf die jeweiligeErfindung abzielt – mehr über den Nutzer zu erfahren.

Egal wie man das Blatt auch dreht und wendet, es gibt verschiedenste Methoden, die Rückschlüsse auf den Nutzer zulassen: IP-Adresse, Cookie, Mac-Adresse sowie wohl eine Vielzahl an patentierten und uns unbekannten Systematiken; aber das können uns mit Garantie Software-Ingenieure und System-Administratoren erklären…